Supervision
Supervision bedeutet Reflektion des Handels im Feld der Mediation bezüglich der eigenen Rolle und des eigenen Verhaltens. Sie soll auf drei Ebenen Klärung und Veränderung bewirken.
- Verbessern der Methodik: Sich Hilfe holen - für Vorgehen, Methodik, Ablauf
- Erweitern der Rahmenbedingungen: Strategische Entscheidungen entwickeln
- Perspektive verändern, Vision entwickeln: Innere Einstellung ändern
Nach den Regeln der Kunst werden dabei verschiedene Dimensionen einbezogen: Person, beruflicher Auftrag und Rolle - auch in der Organisation, - Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Bezüge.
Anlässe, sich in die Supervision zu begeben könnten sein:
- Stagnation - sich im Kreis drehen Blockaden
- Drohende/vollzogene Abbrüche
- Aggression, Drohungen, psychische Auffälligkeiten, Sucht
- Persönliche und berufliche Überforderung:
- Ist die Mediation das geeignete Verfahren für diesen Konflikt?
- Bin ich der geeignete Mediator für diese Parteien/das Arbeitsfeld?
- u.a.m.
Supervision
Obwohl in Deutschland der Begriff und die Methode der Supervision gesetzlich nicht normiert ist, ist Supervision selbstverständlicher Bestandteil mediatorischer Tätigkeit. Dies im Sinne des von der internationalen Organisation für Standardisierung ISO auch für Dienstleistungen geforderten Qualitätsmanagements.
Heidelberger Institut für Mediation
Am Heidelberger Institut wird seit 1996 Fallsupervision für Mediatoren sowohl während der Ausbildung als auch nach der Ausbildung für erfahrene Praktiker (u.a. im Sinne von refreshing der einmal gelernten Methoden) durchgeführt.
Dabei bieten wir zwei unterschiedliche Formate an, die ihre jeweilige Berechtigung
haben:
Gruppen- und Einzelsupervision
Einzelsupervision
Die Besonderheit der Einzelsupervision liegt in der persönlichen und vertraulichen Perspektive, geschuldet der Dyade: Supervisorin - Supervisand. Hier kann die Supervisorin/der Supervisor klare Anregungen zur Lernbiographie, Entwickungsbedarf, Auseinandersetzung mit Übertragungen, der biographischen Falle bezüglich der Allparteilichkeit, also insgesamt zu der beruflichen und persönlichen Biographie des Supervisanten geben. Methodisch geht der Supervisor/die Supervisorin mit aktiven Zuhören, Visualisieren, Hypothesenbildung, time-line, Aufstellung u.a.m. vor. Einzelsupervision ist ad hoc möglich und sowohl in der Ausbildung wie auch danach ein sinnvolles Instrument der Qualitätssicherung.
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Gruppensupervision
Die Gruppensupervision wird in der Regel in einer offenen Gruppe angeboten, in der die Teilnehmer anhand real durchgeführter Fälle lernen und sich weiterentwickeln Die Teilnehmer unterscheiden sich bezüglich Ausbildungsstand, Herkunftsberufe, Supervisionserfahrung und manchmal auch bezüglich der Mediationsansätze. In dieser Vielfalt steckt ein enormes Potenzial für neue Erkenntnisse.
Dabei gibt es in der Gruppensupervision zwei Rollen neben der Supervisorin: den fallvorstellenden
Supervisanden und die unterstützenden Kollegen.
Alle Gruppenmitglieder werden gebeten, die Reflexion
aus der Perspektive des Kollegen zu betreiben-und ihre jeweilige beruflichen und persönliche Kompetenz
einzubringen. Die Supervisorin - in der Kunst der Beziehung ausgebildet und erfahren - hat die Aufgabe,
diesen Prozess für alle Gruppenmitglieder wertvoll zu gestalten. Dabei bedient sie sich bezogen auf den
jeweiligen Fall verschiedener Methoden:
- Rollenspiel
- Aufstellung mit Figuren oder Personen
- Time-Line
- Hypothesenbildung
- Reflecting Team
- u.ä.m.
Die Gruppensupervision setzt die Bereitschaft von mindestens zwei Teilnehmern voraus, ihren Praxisfall der Gruppe im geschützten Rahmen anonymisiert vorzustellen. Alle Gruppenmitglieder unterzeichnen eine Schweigepflichterklärung über den Inhalt der Supervision.
Die Gruppensupervision wird in der Regel nach der Ausbildung zum zertifizierten Mediator in Anspruch genommen und dient ferner der nach der ZMediatV geforderten Fortbildungsverpflichtung.In den 200stündigen Ausbildung zum lizensierten Mediator BM und BAFM nach den Standards der beiden Dachverbände ist Gruppensupervision vorgesehen
In beiden Formaten wird der Fall vom Supervisanten anhand eines vorab zur Verfügung gestellten Formblatts schriftlich reflektiert und dem Supervisor vorab zu Verfügung gestellt.
Einzelsupervision in der Aus- und Fortbildung zum Mediator ist in der ZMediatAusbV des Justizministeriums und den Standards des Bundesverbands BM® gefordert.
Auszug - ZMediatAusbV vom 21.8.2016
§2.5 Ausbildung zum zertifizierten Mediator
„Während des Ausbildungslehrgangs oder innerhalb eines Jahres nach dessen erfolgreicher Beendigung müssen die Ausbildungsteilnehmenden an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co_Mediator durchgeführte Mediation teilgenommen haben.“
§4 Fortbildung durch Einzelsupervision
(1) „Innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung nach §2 folgenden Jahre hat der zertifizierte Mediator mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilzunehmen. Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung der Bescheinigung nach §2 Absatz 6 zu laufen.
(2) Über jede nach Absatz 1 durchgeführte Einzelsupervision ist von dem Supervisor eine Bescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung muss enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des zertifizierten Mediators,
- Datum und Ort der durchgeführten Einzelsupervision,
- anonymisierte Angaben zur in der Einzelsupervision besprochenen Mediation sowie
- Name und Anschrift des Supervisors.“
Bezüglich Zeit, Dauer, Abschluss der vorzustellenden Mediation werden seitens der Verordnung des Justizministeriums keine Vorgaben gestellt.


Vom Berufsverband BM sind klare Anforderungen an die zu supervidierenden Praxisfälle normiert, siehe Auszug zu 3.4 aus:
Standards und Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbands Mediation vom 17.09.2017
- „Nachweis (z.B. durch eidesstattliche Erklärung, Rechnung, Referenzen) von mindestens fünf realen
Mediationsfällen (dazu kann auch der im Anschluss an die Ausbildungszeit dokumentierte Fall genutzt
werden) mit insgesamt mindestens 25 Zeitstunden (darin können Vorgespräche enthalten sein, sofern sie zu
einem Mediationsprozess geführt haben.
- Die fünf Fälle müssen in Einzelsupervision reflektiert worden sein.
- Mindestens drei der fünf Fälle müssen mit einer schriftlichen Vereinbarung abgeschlossen worden sein.
- Die Dokumentation erfolgt anhand des entsprechenden Leitfadens.
- Diese fünf Fälle müssen sich unterscheiden und eine Bandbreite der Mediationskompetenzen abbilden. Diese Unterschiedlichkeit kann sich zeigen in verschiedenen Anwendungsbereichen, Settings, Konfliktkonstellationen, Themen und dem verwendeten mediatorischen Repertoire.
- Zwei der Mediationen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 2 Jahre sein. Insgesamt
darf kein Fall älter als 5 Jahre sein.
Empfehlung: Teilnahme an mindestens einer Mediation als Mediand. Eine Kurzreflexion der Mediation kann den Antragsunterlagen beigefügt werden.“
Fortbildung in Mediationssupervision
Inhalte
Es werden zunächst die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Supervision und Mediation herausgearbeitet und sodann das Supervisionsmodell des Heidelberger Instituts vorgestellt.
Dem Supervisionsmodell des Heidelberger Instituts liegt ein Systemisches Verständnis zu Grunde. Demnach werden in den Fällen so wie im Handeln der Mediatorinnen nicht Defizite sondern Ressourcen und Funktionslogiken identifiziert. Methodisch bedeutet dies auf Gruppenebene die Nutzung aller Kompetenzen aus den Reihen der Supervisandinnen und Supervisanden. Ausgehend vom Grundmodell der Supervision mit Schwerpunkt auf der Erarbeitung der persönlichen Fragestellung werden für die Bearbeitung der Fragestellung entsprechend der Frage verschiedene Methoden eingeführt, wie z.B.
- Hypothesenbildung
- Familien-, bzw. Organisationsbrett
- Die Arbeit mit Stellvertretern
- Timeline
- Videofeedback
- Reflecting Team
- Arbeit Genogramm
- Blitzlicht
Zielgruppe
Das Training wendet sich an reflektierte Praktiker - mit abgeschlossener Mediationsausbildung und aktiver Beschäftigung mit mediativgelaufenen Fällen von mindestens 5 Jahren. Die Teilnehmer sollten bereit sein, sich in diesen Fällen auch entsprechend zu zeigen und mit konkreten eigenen Fällen im Training zu arbeiten.
Methode
Die am Heidelberger Institut praktizierte Methodik des Tell - Show - Do ist Grundlage für das Supervisionstraining. Neben der Vermittlung theoretischer Grundlagen werden Supervisionsmethoden vorgestellt und demonstriert; danach werden die Teilnehmer anhand der eigenen Fälle das Qualitätstool der Supervision anwenden und dazu die konstruktive Rückmeldung der Leiter und der Gruppe erhalten.
Ziel der Fortbildung
Reflexion des eigenen mediatorischen Handelns bezüglich Struktur, der eigenen Rolle und des persönlichen Konfliktverhaltens sollte selbstverständlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements jedes Mediators sein. Obwohl viele Parallelen zur Mediation bestehen, ist die Methode der Supervision eigenständig. Das Ziel der Fortbildung ist es daher, Mediatoren und Mediationsausbilder in dieser Methode zu qualifizieren.
Gemäß §2.5 der Ausbildungsrichtlinien BM® (Bundesverband Mediation)