Mediations-Supervision
Einzelsupervision
Die Besonderheiten der Einzelsupervision liegen in der persönlichen und vertraulichen Perspektive, in der eine klare Anregung des Supervisor:innen zur Lernbiografie, Entwicklungsbedarf, Auseinandersetzung mit Übertragungen sowie zu der beruflichen und persönlichen Biografie des Supervisanden gegeben wird.
Gemäß §2,5 und §4 der ZMediatAusbV
Offene Gruppensupervision
Geleitete Gruppensupervision bei der die Fallvorstellenden vorab Anregung zur anonymisierten Aufbereitung der Mediation erhalten. Herzlich willkommen sind auch Kolleg:innen, die nicht bei uns die Ausbilung absolviert haben.
Gemäß der Ausbildungsrichtlinien BM® (Bundesverband Mediation) und Fortbildungsverpflichtung gemäß §3 ZMediatAusbV.
Termine bitte telefonisch vereinbaren:
In der Regel alle zwei Monate:
Supervision in der Ausbildung zur/zum Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator (ZMediatAusbV §§ 2-4) siehe Ausbildung Mediation
Fallsupervision
Fallsupervision wird in verschiedenen Settings am Heidelberger Institut für Mediation angeboten.
Einzelsupervision
Die persönliche und vertrauliche Perspektive mit klarer Anregung zur Lernbiographie, Entwicklungsbedarf und Auseinandersetzung zur Übertragung.
Offene Supervisionsgruppen
Die Gruppensupervision ist Bestandteil der Ausbildung zum lizenzierten Meditator BM(R). Ferner dient sie der Qualitätssicherung ausgebildeter Mediatoren/Mediatorinnen.
In der Regel werden in der Gruppensupervision zwei bis drei reale Fälle vorgestellt und mit allen Teilnehmenden bearbeitet. Auch diejenigen die keine eigene Mediation vorstellen lernen von der Erfahrung der Kolleg:innen, die ihre Fälle anonymisiert im geschützten Rahmen präsentieren.
Alle Teilnehmenden gehen in die Rolle des Fallvorstellers und reflektieren über verbessern, erweitern und verändern der Perspektive im mediatorischen Vorgehen. Anlässe, den eigenen Fall in der Gruppensupervision vorzustellen, sind spezifische Belastungen durch die Arbeit mit den Konfliktpartnern.
Geschlossene Gruppen
die individuell mit den Supervisor:innen vereinbart werden.
Telefonsupervision bei akutem Bedarf.
Kursablauf Offene Gruppen-Supervision
Geleitete Gruppen-Supervision jeweils von 10.00 Uhr - 17.00 Uhr in den Räumen des Heidelberger Instituts.
Die Gruppen bestehen aus 8-12 Teilnehmenden, wobei auch Mediatorenkolleg:innen, die nicht am Heidelberger Institut die Ausbildung machen oder gemacht haben, herzlich willkommen sind ("offene Supervisionsgruppe"). Diejenigen, die einen Fall vorstellen, senden dem jeweiligen Supervisor:innen eine Woche vorher diesen in Kurzfassung zu, entsprechend den Materialien zur Supervision. Die Supervision liegt in der organisatorischen Verantwortung des Heidelberger Instituts für Mediation.
Einführung in die Mediations-Supervision
Im Mediationsgesetz vom 26.07.2012 und der Rechtsverordnung vom 31.08.2016 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie in den Standards der Dachverbände, bezüglich Ausübung der Mediation, Ausbildung in Mediation und Anforderungen für die Zertifizierung eines Mediationstrainers ist Supervision als selbstverständlicher Bestandteil mediatorischer Tätigkeit vorgesehen. Supervision bedeutet: Reflexion des Handelns im Feld der Mediation bezüglich der eigenen Rolle und des persönlichen Konfliktverhaltens.
Was macht eine gute Mediationssupervision aus?
Sie sollte auf drei Ebenen wirken, die je nach Ausbildungsstand und Sicherheit in der Methode der Mediation unterschiedliche Schwerpunkte haben.
Maintenance Change
Verbessern des methodischen Vorgehens - vorherrschend in der Ausbildungssupervision:
Was kann ich an Methoden, Vorgehen, Haltung, die ich in der Ausbildung gelernt habe, in diesem
praktischen Fall verbessern.
System Change
Prüfen der Rahmenbedingungen: Hier geht es um Erweitern der Rahmenbedingungen und des Settings, auch um
Abgleich mit anderen Methoden der Konfliktbearbeitung und Veränderung von äußeren Bedingungen, wie Ort,
Co-Mediation, weitere Teilnehmer etc.
Vision Change
Entwickeln von Haltungsvisionen - Schwerpunkt bei ausgebildeten Mediatoren:
Hier geht es um die Haltung, Fallstricke und damit Umändern des inneren Erlebens beim Supervisanden.
Supervision lebt von der Kunst der Beziehung, von der Feldkompetenz des Supervisors, von dessen ethischen Voraussetzungen, von seinen Postulaten – Bin ich vorbildhaft, bin ich handlungsleitend, nachahmenswert, übernehme ich Verantwortung für die Einmischung, und wie weit gebe ich sie wieder dem Supervisanden zurück? Ihre Ausübung hängt nicht nur von der Person des Supervisors ab, sondern wesentlich auch vom Setting:
- wird die Supervision im Rahmen und als Bestandteil der Ausbildung durchgeführt,
- findet sie mit ausgebildeten Mediatoren statt,
- in Einzel- oder Gruppenarbeit,
- in offenen oder geschlossenen Gruppen und ähnliches mehr,
- telefonisch oder face to face.
In der Gruppenarbeit ist ein absolutes Vertrauensverhältnis der Teilnehmer untereinander unabdingbar. Ferner muss sichergestellt werden, dass auch die Medianten sowie deren Einrichtungen vertraulich behandelt werden. Eine Schweigepflichterklärung ist obligatorisch.


Offene Gruppen-Supervision und Fortbildung Mediations-Supervision nach den Ausbildungsrichtlinien BM® (Bundesverband Mediation)