Ausbildung Mediator:in

Mit dem Mediationsgesetz vom 21.7.2012 und der Rechtsverordnung vom 21.8.2016 und 1.3.2024 wurde die Aus- und Fortbildung von Mediator:innen neu geregelt. Seit September 2017 können ausgebildete Mediator:innen die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ führen.

Zielgruppe

Die Weiterbildung ist für Fachleute konzipiert, die sich beruflich mit zwischenmenschlichen Konflikten und der Klärung oder Regelung von Interessensgegensätzen befassen.

Voraussetzung zur Teilnahme ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (in der Regel mediationsrelevant und nach Studienabschluss) und die Möglichkeit, bereits während der Weiterbildung im eigenen Umfeld die gelernten Techniken und Haltungen zu praktizieren. Die persönliche Eignung wird in einem Gespräch mit der Studienleitung festgestellt.


Das Weiterbildungsprogramm entspricht den gesetzlichen Anforderungen des Mediationsgesetzes (MediationsG § 5) und der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV §§ 2-4)

Mit der Universität Heidelberg besteht für die Weiterbildung Mediation seit 1996 eine Public Private Partnership.

Curriculum

Um die Bezeichung „Zertfizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator“ tragen zu können (https://www.gesetze-im-internet.de/zmediatausbv/BJNR199400016.html), muss Folgendes absolviert werden:

Ausbildung

1. Lehrgang von 130 Zeitstunden mit folgenden Inhalten:

2. Praxis: Durchführung von 5 supervidierten Mediationen bis spätestens drei Jahre nach Beendigung des Lehrgangs

Fortbildung

Zum dauerhaften Führen der Bezeichnung „Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator“ besteht eine Fortbildungspflicht:

Lizenzierung

Für eine Anerkennung durch Mediationsdachverbände und die Berechtigung zum Führen der geschützten Titeln Mediator/in BM® und Mediator/in BAFM muss nach der Ausbildung zur/zum „Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator“ an unserem Institut und der Universität Heidelberg eine 80 Zeitstunden dauernde Zusatzqualifizierung absolviert werden. Bestandteile der Zusatzqualifizierung sind:

Eine gemeinsame Bescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation bestätigen den erfolgreichen Abschluss.

Anerkennung durch die Mediationsdachverbände BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation), BM (Bundesverband Mediation) und BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt)


Lehr- und Lernformen